Reicht die Ausrede, als EU-Bürger keine österreichische Bürgerkarte zu haben? Oder, wie meine Freundin, als im Ausland geborene Österreicherin, die bei den Eltern in Berlin versichert ist, keine österreichische Sozialversicherungs- bzw. Bürgerkarte zu haben?
Robert Krimmer - 2009 03 06 - 15:40
Bürgerkarte
Eine Bürgerkarte kann jede natürliche Person bekommen.
Für eine Bürgerkarte braucht man im wesentlichen ein Trägermedium wie
- die E-Card
- ö. Bankomatkarte
- Studierendenausweise (WU)
- Dienstausweise etc.
Im Falle des Studierendenausweis (bis 2007 an der WU), der E-Card oder den Dienstausweisen ist/war die Bürgerkartenfunktionalität gratis. Im Fall der ö. Bankomatkarte fallen Kosten von 18 EUR / Jahr an.
Zweites Erfordernis ist eine Meldung in österreich und damit ein Eintrag im Melderegister. Sollte man über so eine nicht verfügen (weil man z.b. auf die Uni nach Österreich pendelt), so kann man sich aufgrund des nachgewiesenen Österreich-Bezugs im Ergänzungsregister natürlicher Personen eintragen lassen und bekommt über diesen Umweg an eine Bürgerkarte.
Somit steht der Nutzung österreichischer E-Government-Dienste nichts mehr im Wege.
Auslandsstudent - 2009 03 07 - 16:37
Zuerst bitte lesen, dann antworten
Als Slowake habe ich keine E-Card. Auch keinen Dienstausweis. Studiere nicht an der WU, sondern an der TU. Mein Konto ist bei einer slowakischen Bank. Gemeldet bin ich in Bratislava. Dennoch würde ich gerne wählen.
Ich glaube, Sie haben mich schlicht und einfach vergessen. Und zigtausend Kommilitionen auch.
Robert Krimmer - 2009 03 12 - 13:41
E-Card für E-Government Anwendungen
Lieber Auslandsstudent,
Bezüglich der E-Card kann ich Dir aber sagen, dass sich ausländische - auch wenn Sie nicht in Ö. versichert sind - Studierende, die eine E-Card für E-Government Zwecke benötigen, an die Sozialversicherung wenden können und dann eine e-card zugeschickt bekommen.
Lg,
Robert Krimmer
PS: ich kenne Dich zwar offensichtlich nicht persönlich, aber das können wir gerne jederzeit nachholen um dein Problem an eine Bürgerkarte zu kommen zu lösen. Meine E-Mail Adresse lautet robert[at]krimmer.at.
Keine Ausrede, nicht zu wählen?
Bürgerkarte
Für eine Bürgerkarte braucht man im wesentlichen ein Trägermedium wie
- die E-Card
- ö. Bankomatkarte
- Studierendenausweise (WU)
- Dienstausweise etc.
Im Falle des Studierendenausweis (bis 2007 an der WU), der E-Card oder den Dienstausweisen ist/war die Bürgerkartenfunktionalität gratis. Im Fall der ö. Bankomatkarte fallen Kosten von 18 EUR / Jahr an.
Zweites Erfordernis ist eine Meldung in österreich und damit ein Eintrag im Melderegister. Sollte man über so eine nicht verfügen (weil man z.b. auf die Uni nach Österreich pendelt), so kann man sich aufgrund des nachgewiesenen Österreich-Bezugs im Ergänzungsregister natürlicher Personen eintragen lassen und bekommt über diesen Umweg an eine Bürgerkarte.
Somit steht der Nutzung österreichischer E-Government-Dienste nichts mehr im Wege.
Zuerst bitte lesen, dann antworten
Ich glaube, Sie haben mich schlicht und einfach vergessen. Und zigtausend Kommilitionen auch.
E-Card für E-Government Anwendungen
Bezüglich der E-Card kann ich Dir aber sagen, dass sich ausländische - auch wenn Sie nicht in Ö. versichert sind - Studierende, die eine E-Card für E-Government Zwecke benötigen, an die Sozialversicherung wenden können und dann eine e-card zugeschickt bekommen.
Lg,
Robert Krimmer
PS: ich kenne Dich zwar offensichtlich nicht persönlich, aber das können wir gerne jederzeit nachholen um dein Problem an eine Bürgerkarte zu kommen zu lösen. Meine E-Mail Adresse lautet robert[at]krimmer.at.